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Thomas Cook Pleite – Geld zurück mit VISA Karte

Betroffene der Thomas Cook Pleite haben die letzten Tage leider wenig zu lachen, gibt es doch kaum schlimmeres als sich im Urlaub mit so schlechten Nachrichten wie der Pleite seines Reiseveranstalters zu ärgern oder sich die Vorfreude auf den nächsten Kreta-Urlaub verderben zu lassen. Neben der Unsicherheit, wie es mit der geplanten Reise weitergeht, spielen auch Gedanken eine Rolle, was mit dem schon investierten Geld passiert. Ist das Geld weg? Kriegt man das Geld wieder? Was muss man tun, damit man gut aus der Sache rauskommt? Die DKB hat dazu zuletzt einen Leitfaden zur Reklamation für ihre Kunden herausgegeben, die ihre Reise mit der DKB VISA Kreditkarte bezahlt haben.

Informationen der DKB Bank zur Pleite

So schreibt die DKB in ihrer Kundeninformation, dass wenn man eine Reise bei Thomas Cook oder bei einem anderen insolventen Tochterunternehmen einen Flug, ein Hotel oder eine Reise gebucht hat und dies mit der DKB-VISA-Card bezahlt hat, die Möglichkeit einer Reklamation. Die DKB prüft hierbei nach bestimmten Voraussetzungen, inwieweit die Erstattung der bezahlten, aber nicht erbrachten Leistung, ist. Wichtige Voraussetzung für die Reklamation ist laut DKB, dass mit dem Erbringer der Leistung keine Einigung erreicht werden konnte. Das Vorgehen beschreibt die DKB wie folgt.

Voraussetzungen Reklamation

  • Sie haben den Flug, das Hotel oder die Reise direkt bei Thomas Cook oder einem insolventen Tochterunternehmen gebucht.
  • Sie haben bereits sich bereits an den Versicherer der Buchung gewandt und können uns die Ablehnung der Kostenübernahme bestätigen.

Einzureichende Unterlagen für die Prüfung des Anspruchs auf Erstattung

Für die Prüfung des Anspruchs auf Erstattung des Zahlbetrages benötigt die DKB folgende Informationen.

  • Unterschriebenes Reklamationsformular
  • schriftliche Stellungnahme zum Sachverhalt
  • Buchungsbestätigung der Reise
  • Nachweis, dass Sie versucht haben, die Angelegenheit mit dem Versicherer Ihres Reisesicherungsscheins zu klären
  • Insolvenznachweis, falls vorhanden

PS: Die Thomas Cook hat auf Ihrer Webseite die Insolvenz erklärt.

Zu beachtende Fristen

  • Der Erstattungsantrag muss innerhalb von 100 Tagen nach geplantem Flugtermin oder Mitteilung über Stornierung des Fluges bei uns eingereicht werden.
  • Die Abbuchung auf der DKB-VISA-Card darf nicht mehr als 540 Tage zurückliegen.

Im Weiteren prüft nach Einsendung die DKB die Ansprüche.

Insgesamt gesehen ergeben sich m.E. gute Chancen, um an sein Geld zu kommen. Ich gehe auch davon aus, dass die anderen Banken ähnlich bei der Reklamation vorgehen, immer vorausgesetzt, man hat die Thomas Cook Reise mit der VISA Karte bezahlt.